Wichtige Informationen zu Zugangsbeschränkungen

 

Aktuell gelten keine Zugangsbeschränkungen verpflichtend. Wir empfehlen aber weiterhin, sich an die gängigen Hygienemaßnahmen zu halten. Werden Zugangsbeschränkungen oder bestimmte Hygienemaßnahmen durch Veranstalter oder Künstler vorgeschrieben, finden Sie diese Informationen in der jeweiligen Veranstaltung in unserer Übersicht.

 

 

 

FAQ

 

Warum gibt es im Messepark keine einheitliche Regelung?
Da wir in den meisten Fällen nur als Vermieter der Messehallen agieren, überlassen wir das jedem Veranstalter selbst, für welche Regelungen er sich entscheidet. Meist dienen hier Ticketverkäufe, Produktionsvoraussetzungen, Wirtschaftlichkeit, Künstlerabsprachen, etc. als Grundlage um eine Entscheidung zu treffen. Teilweise hängen aber auch europaweite Touren an solchen Entscheidungen, sodass Künstler und hauptsächlich Veranstalter einen enormen logistischen Aufwand betreiben, damit alle Konzerte unter den besten (gesundheitlichen) Voraussetzungen, für so viele Gäste wie möglich, stattfinden können. Manchmal müssen unter diesen Gesichtspunkten dann eben auch Veranstaltungen verschoben oder gar abgesagt werden. Diese Entscheidungen macht sich kein Veranstalter oder Künstler leicht, lässt sich aber manchmal nicht umgehen.

Woher weiß ich, was für meine Veranstaltung gilt?
Wir versuchen alle Veranstaltungen immer aktuell zu halten. Sobald es Änderungen aufgrund steigender Inzidenzwerte oder Hospitalisierungsraten gibt bzw. uns ein Veranstalter über abweichende Regelungen als die geltenden 3G-Regeln informiert, finden Sie dies in der betreffenden Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt auch kurz vor Veranstaltungsdatum noch einmal auf unserer Homepage.

Was muss ich als Nachweis mitbringen?
Zugangsberechtigungen (Digitaler Impfausweis, Nachweis zur Genesung, Negativ-Test, etc.) können nur mit einem gültigen Dokument mit Lichtbild akzeptiert werden – dazu zählen: amtlicher Lichtbildausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte mit Bild, Schülerausweis.

Was muss ich tun, wenn ich nicht zur Veranstaltung kommen kann (bspw. weil ich nicht geimpft bin)?
Ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich, wenden Sie sich zuerst bitte an die jeweilige Vorverkaufsstelle. Alternativ können Sie danach den Veranstalter kontaktieren. Kontaktdaten finden Sie immer in der jeweiligen Veranstaltung.

Warum nimmt der Messepark meine Tickets nicht zurück?
Aus obengenanntem Grund können wir als Messepark auch keine gekauften Tickets zurücknehmen und erstatten. Wir haben mit dem Ticketverkauf als Vermieter schlicht nichts zu tun. Daher ist der Kontakt zur Vorverkaufsstelle zu suchen. Dort kann in den meisten Fällen professionell geholfen werden.

Was muss ich beachten, wenn ich Symptome zeige?
Die Gesundheit unserer Künstler, Gäste und Mitarbeiter ist uns wichtig. Daher bitten wir alle, die sich nicht gesund fühlen, Zuhause zu bleiben. Denn bitte beachten Sie: Jeder Veranstalter hat zum Schutz aller Beteiligten das Recht den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern, sofern ernstzunehmende Symptome erkennbar sind.

 

Falls hier noch nicht alle Fragen beantwortet wurden, senden Sie uns gern eine Email an info@messepark-loebau.de.

Bitte beachten Sie aber, dass die Mitarbeiter des Messeparks in den meisten Fällen auf die Zuarbeit der Veranstalter angewiesen sind. Sehen Sie uns daher nach, dass nicht immer gleich alle Fragen beantwortet werden können. In dringenden Fällen oder bei Fragen einzelne Veranstaltungen betreffend, können Sie direkt den Veranstalter kontaktieren.

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